Auf Anordnung des Gesundheitsministers vom 22. Mai wird das Einreiseverbot für Bürger aus den EU-und Schengen-Ländern (einschließlich San Marino, Andorra, Monaco und Vatikan) in Bulgarien aufgehoben. Gleiches gilt auch für Personen, die mit bulgarischen Bürgern zusammenleben, die ständig, langfristig oder dauerhaft in Bulgarien leben sowie für ihre Familienangehörigen. Es gibt kein Einreiseverbot für Ausländer, die dringende medizinische, diplomatische, humanitäre, Transport- und andere Tätigkeiten in Erfüllung ihrer offiziellen Aufgaben ausüben. Auch die Bestimmungen für den Transit durch das Hoheitsgebiet Bulgariens ändern sich nicht. Anreisende bulgarische und europäische Bürger werden nicht unter Quarantäne gestellt, wenn ihr Aufenthalt im Land bis zu 7 Tage dauert. Alle anderen unterliegen einer 14-tägige Quarantäne. Die Personen, die nicht unter Quarantäne gestellt werden, sowie die Personen, die das Hoheitsgebiet des Landes durchqueren, müssen der Grenzgesundheitskontrolle eine Erklärung nach einem entsprechenden Formular vorweisen.
Die Flüchtlings- und Migrationsströme werden nicht abreißen, und in Bulgarien fehlt eine einheitliche nationale Politik zu diesen Fragen. Das erklärte Vizepräsidentin Ilijana Jotowa bei Rundtischgesprächen in der Sofioter Universität „Hl. Kliment..
Die Zusammenarbeit zwischen bulgarischen und chinesischen Wissenschaftlern wurde heute in Sofia auf einem Forum von Vertretern der Bulgarischen Akademie der Wissenschaften, der Regierung, Ökonomen und Vertretern der Zivilgesellschaft erörtert. Die..
Unter dem Motto „NEIN zur Spaltung der arbeitenden Menschen! JA zu höheren Einkommen!“ organisiert die Konföderation der unabhängigen Gewerkschaften in Bulgarien (KNSB) einen Protest vor dem Hintereingang der Volksversammlung. Die Aktion erfolgt im..