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Der Lissabon-Vertrag soll die EU demokratischer und effizienter machen

Nach langem Zögern und Ringen hat Tschechiens Präsident Vaclav Klaus endlich den Lissabon-Vertrag unterschrieben. Damit ratifizierte Tschechien als letztes Land den EU-Reformvertrag, der somit am 1. Dezember dieses Jahres in Kraft tritt.
Bulgarien hatte das neue Regelwerk der Union bereits im März 2008 ratifiziert und schon damals betont, dass es ein arbeitender und vernünftiger Kompromiss ist, der Europa zu neuer Stärke verhelfen wird.

Nun, dass der EU-Reformvertrag bald in Kraft tritt, kann die EU sich weiter auf die Fragen konzentrieren, die bereits in den letzten Wochen eine große Rolle spielten: Wer wird der erste ständige EU-Ratspräsident oder EU-Außenbeauftragter? Beide Ämter wurden mit dem Lissabon-Vertrag neu geschaffen – und jetzt, da er in Kraft getreten ist, wird sich das Personalkarussell vermutlich bald umso heftiger drehen. Der Reformvertrag, über den jahrelang verhandelt wurde, soll die EU demokratischer und effizienter machen.
Die EU soll besser sichtbare Köpfe erhalten. Die Geschäfte soll ein Ratspräsident leiten, dessen Amtszeit zweieinhalb Jahre statt wie bisher sechs Monate beträgt. Als eine Art Außenminister fungiert der Hohe Repräsentant für Außen- und Sicherheitspolitik. Er erhält einen eigenen diplomatischen Dienst. EU-Beschlüsse werden erleichtert, indem vor allem bei der polizeilichen und Justiz-Zusammenarbeit der Zwang zur Einstimmigkeit wegfällt. In sensiblen Gebieten wie der Außen-, Steuer- und Sozialpolitik müssen weiter alle Mitgliedsländer zustimmen.

Bei Abstimmungen in der EU gilt ab 2014 mit einer Übergangsfrist bis 2017 das Prinzip der "doppelten Mehrheit". Danach erfordern EU-Beschlüsse im Ministerrat eine Mehrheit von 55 Prozent der Staaten, die 65 Prozent der Bevölkerung auf sich vereinen.

Das Europaparlament erhält erstmals ein Mitspracherecht in den wichtigen Fragen der Justizzusammenarbeit, der inneren Sicherheit und der illegalen Einwanderung. Die Zahl der Parlamentssitze wird von derzeit 785 auf 751 verringert. Bulgarien stellt nun 18 Abgeordnete. Die EU-Kommission muss ihre Gesetzesvorschläge überprüfen, wenn dies mehr als die Hälfte der nationalen Parlamente verlangt. Der Vertrag macht die Grundrechtecharta rechtsverbindlich, die alle europäischen Bürgerrechte festschreibt. Mit gewissen Ausnahmen, wie wir zuletzt im Fall Tschechien erfahren haben.

Mit einer Million Unterschriften können Bürgerinitiativen künftig die EU-Kommission auffordern, Gesetzesvorschläge zu machen. Und – last but not least – der Vertrag sieht erstmals die Möglichkeit eines Austritts aus der EU vor.
По публикацията работи: Vessela Vladkova


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