Vor zwei Wochen hat das bulgarische Innenministerium ein Projekt des Antiterrorgesetzes zur öffentlichen Diskussion vorgelegt. Die Frist der Debatten läuft morgen ab. Zusammenfassend kann man sagen, die Reaktionen darauf sind: ein Antiterrorgesetz – ja, aber mit Vorbehalten.
Sollte der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form gebilligt werden, wären Geheimdienstarbeiter befugt, den Zugang zum Internet, das Verlassen des Landes und sogar Zusammenkünfte mit bestimmten Personen zu verbieten. Die Beschlagnahme von Ausweispapieren wäre genehmigt. Die Militärs würden das Recht bekommen, Funktionen der Polizei auszuüben wie beispielsweise Kontrolle, Durchsuchung und Festnahme von Bürgern. An Orten, an denen Antiterroreinsätze durchgeführt werden, können die Bürgerrechte eingeschränkt werden, jeder muss die Restriktionen dulden und die Behörden in ihren Handlungen unterstützen. Die Medien werden verpflichtet, „Informationen zur Inkenntnissetzung der Bevölkerung unverzüglich und unverändert zu vermitteln“, ohne die Aktivitäten der Behörden näher zu beleuchten. Auf einige dieser drakonischen Antiterror-Maßnahmen hat die Öffentlichkeit auf das schärfste reagiert. Menschenrechtler sehen diesen Gesetzentwurf als Verletzung der Grundmenschenrechte der Bulgaren an. Der Rechtanwalt Michael Ekimdschiew ließ sich sogar zu der Definition hinreißen, das Gesetzesprojekt sei „Attentat auf die Menschenrechte“, das „die Lebensweise, die Gewohnheiten und Werte der Menschen verändern“ würde. Für enorme Entrüstung sorgte die Tatsache, dass man dem Geheimdienst die Möglichkeit einräumen will, sechsmal länger als bisher abhören zu dürfen, ohne Rechenschaft darüber abzulegen, wofür sie die gesammelten Informationen verwendet. Die Autoren des Gesetzesprojekts haben offensichtlich nicht den schmerzlich negativen Erfahrungen der Bulgaren in dieser Hinsicht Rechnung getragen.
Reserven bekunden auch Experten aus Geheimdienstkreisen. In Anbetracht der zahlreichen Terrorakte unweit der bulgarischen Grenzen ist eine baldige Verabschiedung eines Antiterrorgesetzes dringend notwendig, kommentierte der frühere Geheimdienstchef General Kirtscho Kirow. Eine Einschränkung der Menschenrechte sei jedoch nur während Antiterroreinsätzen und unter strengster Kontrolle über die Tätigkeit der Sicherheitsbehörden gestattet, meint er. Ähnlich fällt auch das Urteil von Ex-Geheimdienstchef Dimo Gjaurow aus. Es handle sich um eine Ausnahme-Gesetzgebung, bei der alle Begrenzungsprozeduren auf unmissverständliche und detaillierte Art angeführt werden müssen, damit es nicht zu Missgriffen kommt. Genau wie sein Kollege pocht auch Dimo Gjaurow auf eine strenge Kontrolle über die Aktivitäten der Sicherheitsbehörden, wobei die von ihnen geplanten Maßnahmen von einem Sondergericht gebilligt sein müssen. Eine unterschiedliche Meinung vertritt der Antiterrorexperte Christo Smolenow. Seinen Worten zufolge schlage die Regierung ein Gesetz zur administrativen Bekämpfung des Terrorismus vor. Keinem einzigen Land sei es bisher aber gelungen, Terrorismus durch administrative Maßnahmen zu besiegen.
Alles in einem ist man also nicht gegen das Antiterrorgesetz an sich, sondern gegen die darin geplante Einschränkung der Bürgerrechte zugunsten der Staatssicherheit. Dieser Streitpunkt wird sicherlich im Fokus der anstehenden Parlamentsdebatten stehen. Doch selbst die Sozialisten, die die Notwendigkeit eines speziellen Gesetzes zur Bekämpfung des Terrorismus anzweifeln und Befürchtungen hegen, die Sicherheitsbehörden könnten unverhältnismäßig große Befugnisse erhalten, werden ihre Unterstützung für das Antiterrorgesetz letztendlich nicht verweigern. Die Regierung ist der Ansicht, dass dessen Verabschiedung längst fällig sei und hofft, dass sie bis Sommerende vorgenommen wird. Und das wäre auch gut so, damit die Debatten am Vorabend der Präsidentschaftswahlen im Herbst nicht unnötig politisiert werden.
Übersetzung: Rossiza Radulowa
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