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Auch nach den Wahlen – Zwietracht um die Stimmabgabe von Auslandsbulgaren in der Türkei

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Foto: BGNES

Die vorgezogenen Neuwahlen in Bulgarien sind seit einer Woche Geschichte, die Sondierungsgespräche zur Regierungsbildung sind bereits angelaufen, die Dispute um die Stimmabgabe der bulgarischen Aussiedler in der Türkei ist weiter in vollem Gange. Die DPS-Splitterpartei DOST, die den Einzug ins Parlament verfehlt hat, will Bulgarien nun vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verklagen, da die nationalistischen Formationen mit ihren Blockaden an den Grenzübergängen zur Türkei Tausende Auslandsbulgaren im Nachbarland an der Ausübung ihres Wahlrechts in Bulgarien gehindert hätten. Die Regierung hält an der These fest, dass es an der Grenze zwar Proteste jedoch keine faktische Grenzblockade gegeben habe. Interimspremier Ognjan Gerdschikow verteidigte die Auflage, dass jeder, der von seinem Wahlrecht Gebrauch machen wolle, den Antrag handschriftlich ausfüllen müsse, da jeder Wähler verpflichtet sei, die amtliches Landessprache Bulgariens zu beherrschen. DOST-Parteichef Ljutwi Mestan konterte, die vom Zentralen Wahlausschuss eingeführte Auflage, laut welcher jeder Wähler die bulgarische Sprache in schriftlicher Form beherrschen muss, sei ein Verbrechen. Gleichzeitig warf er dem Premier Obskurantismus vor.

Die Staatsanwaltschaft hat wegen der Proteste an der Grenze nun gegen drei Abgeordneten-Kandidaten Ermittlungen aufgenommen – nicht auf Anzeige von DOST, sondern der Bürgervereinigung "Protestnetz". Es folgten kontroverse Nachrichten, dass Hunderte Auswanderer aus der Region Kardschali in die Irre geführt wurden, dass ihre Hin- und Rückfahrt nach Bulgarien kostenlos sei. Eine lokale Internseite und mehrere Tageszeitungen informierten, dass die Auslandsbulgaren, als sie erfahren hätten, dass sie ihre Rückreise nach Bursa, Izmir und Istanbul aus der eigenen Tasche bezahlen müssten, DOST für die Täuschung verantwortlich gemacht hätten. DOST dementierte, die Transportkosten für die Auslandsbulgaren bezahlt zu haben. Allerdings erklärte die Speditionsfirma schriftlich, dass "das unentgeltliche Beförderungsverfahren abgeschlossen" sei. In diesem Fall hat die Staatsanwaltschaft jedoch bisher keine Ermittlungen aufgenommen. Allerdings verbleibt in der öffentlichen Meinung der bittere Nachgeschmack, dass es kostenlose Beförderung gegeben und eine bestimmte Partei damit Wahlmanipulation oder Stimmenkauf betrieben habe.

Zu dem ganzen Wirrwarr gesellt sich zudem die Nachricht hinzu, dass die Gesellschaft für Kultur und Zusammenarbeit der bulgarischen Türken Bultürk in Istanbul DOST in der Türkei für die Wahlschlappe in Bulgarien zur Verantwortung ziehen will. Nach Ansicht des Gesellschaftsvorsitzenden habe "DOST mit der Behauptung, man habe Einfluss in Bulgarien und werde mit Sicherheit ins nächste Parlament einziehen, eine Reihe von türkischen Politikern und Behörden in die Irre geführt, von denen die Partei direkt oder indirekt unterstützt wurde."

Streit um die Stimmabgabe der bulgarischen Auswanderer in der Türkei gab es auch schon bei Wahlen davor. Dieses Mal sorgte er jedoch nicht nur zwischen den politischen Kräften für Spannung, sondern auch zwischen beiden Staaten und das vor dem Hintergrund der delikaten Lage in Bulgarien im Vorfeld der Wahlen und der Spannungen um das Referendum in der Türkei. In der bulgarischen Gesellschaft reift die Meinung heran, dass die Stimmabgabe von Auslandsbulgaren präzise vom Gesetzgeber geregelt werden müsse, da sich die Probleme von heute morgen auch auf andere Staaten ausweiten könnten.

Übersetzung: Christine Christov



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