Vor über einem Jahr veränderte das Europäische Parlament die Regeln für die Firmen in Osteuropa, die Arbeitskräfte in die westeuropäischen Staaten entsenden. Als Grund wurde der doppelte Standard bei der Entlohnung und Versicherung von Aushilfsarbeitern und dem Lohndumping bei der Einstellung ausländischer Arbeitskräfte in den Gastländern. Nunmehr müssen die Unternehmen, die Arbeitskräfte entsenden, die landesüblichen Löhne des Ziellandes auszahlen. Auch die Kosten für die An- und Abreise und die Unterbringung müssen die Arbeitgeber übernehmen. Arbeitskräfte können nur noch bis zu 12 Monaten ins Ausland entsandt werden, wobei eine Verlängerung unter bestimmten Bedingungen um 6 Monate möglich ist. Falls der Arbeitnehmer nach dieser Zeit im Gastland weiter arbeiten möchte, kann er das entsprechend der örtlichen Arbeitsgesetzgebung tun. In Unterstützung der neuen Regeln wurde die Plattform „WATCHDOG“ geschaffen, die die Entsendung von Arbeitskräften innerhalb der Europäischen Union kontrollieren soll.
Laut dem Vorsitzenden des Parlamentsausschusses für Arbeit, Soziales und demographische Politik, Hassan Ademow, müssen in der Europäischen Union „der Stand von Qualifikation und Bildung in Einklang mit der Entlohnung stehen. Falls alle interessierte Seiten, wie Zentrales Arbeitsamt, staatliche Institutionen und Gewerkschaften die neue Plattform nutzen und einen sicheren und legalen Kontrollmechanismus schaffen, werden die Rechte der entsandten Arbeitskräfte gewahrt werden“, sagte weiter Ademow. „In diesem Sinne ist die Schaffung dieser Plattform ein großer Schritt vorwärts zur Lösung dieses Problems.“
Die Plattform selbst wurde in Zusammenarbeit der Gewerkschaftsvereinigung „Podkrepa“ und Sozialpartnern und Forschungszentren in Dänemark, Zypern, Lettland, Rumänien, Tschechien, der Slowakei, Spanien, Italien und Bulgarien geschaffen.
Der Präsident der Gewerkschaftsvereinigung „Podkrepa“ Dimitar Manolow meinte: „Es ist gut, wenn die Menschen, die in einem fremden Land arbeiten gehen wollen, wissen, welche Rechte sie dort haben. Wenn sie vor Ort Zweifel bekommen sollten oder ungenügend informiert werden und ihre Rechte verletzt werden, besitzen sie ein Instrument zur Information und können ihre Rechte verteidigen. Allein aus diesem Grund ist die Zusammenarbeit mit dem Zentralen Arbeitsamt Bulgariens ausgesprochen wichtig.“
Die Plattform wurde in die Seite der Gewerkschaft „Podkrepa“ und die der Partnerorganisationen gestellt. In Aufbau befindet sich auch eine entsprechende Facebook-Seite.
„Es handelt sich um eine offene Plattform, so dass sie problemlos von jedem genutzt werden kann“, sagt der Projektleiter von der Gewerkschaft „Podkrepa“, Todor Katschkow. „Sie ist mittlerweile für alle zugänglich und wir bemühen uns, sie zu popularisieren. Momentan ist die Plattform nur auf Englisch. In anderthalb Monaten soll sie aber auch auf Bulgarisch, Tschechisch, Slowakisch, Lettisch und der übrigen Sprachen unserer Partner erscheinen. Die Einbeziehung weiterer Sprachen wird wegen des großen Umfangs an Information etwa ein Jahr in Anspruch nehmen. Zusammen mit dem Zentralen Arbeitsamt arbeiten wir an einer Rahmenvereinbarung, um Mechanismen zur schnellen Reaktion auf Eingaben zu schaffen. Obwohl die Plattform für ins Ausland entsandte Arbeitskräfte gedacht ist, können sie alle nutzen, die in einem anderen EU-Land arbeiten. Die bulgarischen Bürger müssen die Gewissheit haben, dass sie ihr Staat und die Gewerkschaften auch im Ausland unterstützen.“
Übersetzung und Redaktion: Wladimir Wladimirow
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