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Epidemiologische Maßnahmen nach Notstand diskutiert

Foto: BTA

Die Novellen zum Gesundheitsgesetz sehen vor, dass der Gesundheitsminister des Landes epidemiologische Maßnahmen verordnen kann. Vorschläge dazu können vom Hauptgesundheitsinspektor des Landes und den regionalen Gesundheitsinspektoren kommen. Diese Veränderungen im Gesundheitsgesetz, die in erster Lesung im Parlament diskutiert werden, sollen nach Ende des Notstands in Kraft treten. In der Debatte äußerten die „Vereinigten Patrioten“, die der Regierungskoalition angehören, dass sie die Novellen befürworten. Die oppositionellen „Bewegung für Rechte und Freiheiten“ und die Partei „Wolja“ wollen ebenfalls dafür stimmen. Einzig die oppositionelle „Bulgarische Sozialistische Partei“ gab zu verstehen, dass sie zu dieser Frage Stimmenthaltung üben werde. Laut den Sozialisten beruhe die Einführung des Regimes einer „sanitären Notlage“, wie es in den Novellen heißt, nicht auf der Verfassung des Landes.



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