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Bulgariens Industriekapital gegen Änderungen im Gesundheitsgesetz

Foto: BGNES

Nach Ansicht der Assoziation des bulgarischen Industriekapitals widerspreche die mit den Novellen zum Gesundheitsgesetz vorgeschlagene Möglichkeit, dass der Gesundheitsminister die „außerordentliche epidemiologische Lage“ ausrufen kann, der Verfassung. Durch die Erteilung der Befugnis für einen einzelnen Minister im Land oder in einzelnen Regionen vorübergehende Epidemie-Maßnahmen einzuführen, werden Probleme zum Nachteil der Rechte von Bürgern und Unternehmen neu geregelt, die gemäß der Verfassung und den geltenden Rechtsvorschriften vom Parlament oder vom Ministerrat beschlossen werden müssen. 
Die Assoziation weist auch darauf hin, dass für die bulgarische Tourismusindustrie und den bulgarischen Luftverkehr, die von der Corona-Krise schwer getroffen wurden, eine entsprechende Unterstützung bereitgestellt werden müsse. Die Position wurde dem Parlament zugeschickt. 



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