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Frist für staatliche Unterstützung der Beschäftigung wird verlängert

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Die Arbeitgeber können bis zum 30. Juni eine Entschädigung zum Erhalt ihrer Beschäftigung und Arbeitnehmer beantragen, hat der Trilaterale Rat für soziale Zusammenarbeit entschieden. Staatliche Beihilfen im Rahmen der 60:40-Maßnahme werden für den gesamten Zeitraum oder für einen Teil des Zeitraums vom 13. März bis 30. Juni 2020 gezahlt, jedoch nicht länger als 3 Monate. Die elfte Liste in Folge des Nationalen Versicherungsamts mit gebilligten Arbeitgebern umfasst 1.020 Unternehmen aus verschiedenen Bereichen. Darunter befinden sich Fußball- und Sportvereine, Theater und sogar das Rila-Kloster. Bisher wurden 19 Millionen Euro für fast 100.000 Arbeitsplätze an 6.500 Unternehmen überwiesen.




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