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Krisenmaßnahme „60:40“ aktualisiert

Sozialministerin Denitza Satschewa
Foto: BGNES

Die 60:40-Maßnahme in Unterstützung der Unternehmer, bei der sich die Ausgaben für Gehälter und Versicherungen der Arbeitnehmer Staat (60%) und Unternehmen (40%) teilen, wird für den Zeitraum 1. Juli bis 30. September verlängert und gleichzeitig aktualisiert. Sozialministerin Denitza Satschewa äußerte, dass die Maßnahme dann auch für eingestellte Arbeitslose gelten solle und nicht nur dem Stellenabbau vorbeugen werde, wie bisher. Auch werden eine Reihe anderer einschränkender Bedingungen entfallen, wie zeitweilige Produktionseinstellungen in den Unternehmen sowie Kurzarbeit. Satschewa betonte jedoch, dass auch dafür eine Einwilligung der Europäischen Kommission erwirkt werden müsse.



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