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Parlament reglementiert Verkehrsregeln für Elektro-Roller

Foto: EPA/BGNES

Die Benutzung von Elektro-Rollern auf den Straßen wird in den Novellen zum Gesetz über die Verkehrsmittel offiziell reglementiert. Die Roller-Fahrer sind verpflichtet, die Radwege zu benutzen; dort wo eine solche Infrastruktur fehlt, müssen sie sich am rechten Fahrbahnrand bewegen. Das Fahren von Rollern auf Gehwegen ist untersagt, da diese den Fußgängern vorbehalten sind. Die Novellen legen auch die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Elektro-Roller fest, die mit 25 Kilometern pro Stunde angegeben wird.

Das Parlament entschied ferner, dass die Taxi-Fahrzeuge nicht älter als 15 Jahre sein dürfen.


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