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Einreise nach Griechenland über „Kulata-Promachonas“ nur mit negativem PCR-Test möglich

Foto: Archiv BGNES

Ab heute müssen die Bürger der Europäischen Union, einschließlich die Bulgaren, beim Passieren des Grenzübergangspunktes zu Griechenland „Kulata-Promachonas“ einen aktuellen negativen PCR-Test in englischer Sprache vorweisen. Das Formular müsse die Namen und die Nummer des Reisepasses oder der Identitätskarte des Reisenden enthalten. Die Bescheinigung muss ferner von einem für PCR-Tests zertifizierten Labor stammen. Die Echtheit des Dokuments werde sofort geprüft. Die griechischen Behörden behalten sich vor, trotz vorgelegtem Test eigene Tests vorzunehmen. Die Einreisenden müssen außerdem vor Reiseantritt ein spezielles Formular -  Passenger Locator Form (PLF), ausfüllen und an der Grenze einen QR-Code vorweisen.

Alle anderen Grenzübergangspunkte zwischen Bulgarien und Griechenland können nur von Saisonarbeitern benutzt werden, wobei diese einen Arbeitsvertrag vorlegen müssen.

Die Einschränkungsmaßnahmen für die Einreise nach Griechenland sind vorerst bis zum 29. Juli gültig, werden aber höchstwahrscheinlich verlängert werden.

Der obligatorische PCR-Test bei der Einreise hat den Touristenstrom nach Griechenland stark gemindert. Momentan bilden sich am Grenzübergangspunkt „Kulata-Promachonas“ keine Autoschlangen; dafür müssen LKWs längere Wartezeiten in Kauf nehmen.


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