Das bulgarische Verfassungsgericht entschied einstimmig, es sei nicht verfassungswidrig, dass Ermittlungen gegen den Generalstaatsanwalt eingeleitet werden. Die Regierung hatte sich nach einer Anfrage der Venedig-Kommission an das Verfassungsgericht gewandt. Die Venedig-Kommission empfahl eine radikale Reform in der Verfassung und im Obersten Justizrat des Landes, um die Unantastbarkeit des Generalstaatsanwalts abzuschaffen.
Das Verfassungsgericht äußerte sich auch zur Anfrage des Staatspräsidenten Rumen Radew, der einige Textstellen im Gesundheitsgesetz, die im Zusammenhang mit dem epidemiologischen Ausnahzustand stehen, für gesetzeswidrig hält, da sie Grundrechte disproportional einschränken. Laut einer inoffiziellen Information des BNR würden die Verfassungsrichter nicht die Ansicht des Staatspräsidenten teilen.
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