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PCR-Test auch für bulgarische Flugreisende nach Griechenland erforderlich

Foto: Archiv EPA/BGNES

Ab dem 28. Juli müssen Flugreisende aus Bulgarien und Rumänien bei der Ankunft in Griechenland den griechischen Grenzbehörden einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden ist. Diese Information erteilte die bulgarische Botschaft in Athen. Der Test muss von einem zertifizierten Labor stammen, in englischer Sprache sein und Namen und die Nummer der Identitätskarte oder des Reisepasses des Reisenden enthalten.

Diese Maßnahme gelte nicht für griechische Staatsbürger, Bürger mit ständiger Aufenthaltgenehmigung in Griechenland und Dienstreisende.

Weiterhin müsse ein elektronisches Formular zur Lokalisierung der Reisenden (PLF) ausgefüllt werden, das einen QR-Code generiert.

Die bulgarische Außenministerin Ekaterina Sachariewa wird im Verlauf des heutigen Tages mit ihrem griechischen Amtskollegen Nikos Dendias die Reisefreiheit unter den Bedingungen der Corona-Seuche erörtern.


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