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Impfpflicht sei keine Diskriminierung entschied Oberstes Administrationsgericht

Foto: BGNES

Das Oberste Administrationsgericht erklärte die Entscheidung des Administrationsgerichts in Sliwen, das die Impfpflicht als diskriminierend eingestuft hatte, für nichtig. Das Gericht in Sliwen hatte die obligatorische Impfung als Voraussetzung für den Besuch des Kindergartens für eine Diskriminierung erklärt. Dagegen hatten die Gesundheitsbehörden geklagt.
Die Obersten Richter befanden nun, dass die obligatorische Impfung keinesfalls einige
Gruppen von Kindern anderen gegenüberstelle. Sie ziele lediglich darauf ab, angemessene Bedingungen für die Durchführung der geplanten Impfungen von Kindern zu schaffen, die gesetzlich vorgesehen sind und schützt ihre Gesundheit und ihr Leben vor Epidemien. Auf diese Weise schütze der Staat die Gesundheit und das Leben aller bulgarischer Bürger, heißt es in der Begründung des Obersten Administrationsgerichts, die von seinem Pressedienst zitiert wurde. 



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