Dem Parlament wurde ein Gesetzesentwurf vorgelegt, demzufolge einem unabhängigen Staatsanwalt möglich sein wird, den Generalstaatsanwalt und seine Stellvertreter zu untersuchen, sagte Justizministerin Desislawa Achladowa im Nova TV. Zu dieser Frage gebe es auch eine verfassungsmäßige Lösung, erinnerte sie.
„Wir werden die Meinung der Venedig-Kommission einholen. Wir diskutieren, ob der unabhängige Staatsanwalt in anderen Fällen arbeiten kann. Ich persönlich denke, dass er nur an Fällen arbeiten sollte, die den Generalstaatsanwalt und seine Stellvertreter betreffen, erklärte Achladowa.
Auf die Frage, ob der Oberste Justizrat berechtigt sein sollte, das Mandat des Generalstaatsanwalts zu beenden, antwortete Achladowa, dass die Regierung sehr konsequent eine Politik der Nichteinmischung in die Justiz verfolgt habe.
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