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Arbeitserlaubnisse an Drittstaatsangehörige sollen vom Innenministerium erteilt werden

Foto: BGNES

Das bulgarische Parlament hat in erster Lesung die Annahme eines einheitlichen Verfahrens für den Aufenthalt und die Arbeit von Drittstaatsangehörigen in Bulgarien gebilligt. Zugleich haben die Abgeordneten einen Entwurf der IMRO-Partei abgelehnt, der die Ausstellung von elektronischen Visa vorsah, um mehr ausländische Touristen anzulocken.

Die Bulgarische Sozialistische Partei weigerte sich, die Änderungen zu unterstützen, die die Verpflichtung der Arbeitgeber aufheben, zuerst einem bulgarischen Staatsangehörigen einen Arbeitsplatz anzubieten.

Entsprechend den Änderungen werden der Antrag und die Erteilung einer einheitlichen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis in Bulgarien lediglich in der Migrationsdirektion des Innenministeriums erfolgen. Anträge brauchen nicht bei der Nationalen Arbeitsagentur des Ministeriums für Arbeit und Sozialpolitik eingereicht werden.

Damit die Änderungen in Kraft treten, müssen sie auch in zweiter Lesung abgestimmt werden.




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