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Auch psychisch behinderte Menschen unter Arbeitsplatzschutz gestellt

Foto: Archiv BTA

Die Kosten für technische Hilfsmittel und medizinische Erzeugnisse für Menschen mit Behinderungen sollen ab 2022 vollends von der Krankenkasse übernommen werden. Das beschlossen die Abgeordneten mit der Verabschiedung der Novellen zum Behindertengesetz, informierte die BNR-Reporterin Dobrina Karambolowa. Die Novellen sehen ferner vor, dass in die Gruppe der Arbeitnehmer mit sogenannter „geschützter Beschäftigung“ auch Menschen mit geistigen und psychischen Behinderungen aufgenommen werden.

Abgelehnt wurde der Vorschlag der Sozialisten, dass Personen mit einem Behindertengrad von 50 bis 70,99 Prozent ein monatliche finanzielle Hilfe in Höhe von 10 Prozent der Armutsgrenze erhalten sollen; momentan erhalten sie 7 Prozent der Armutsgrenze, übermittelte die bulgarische Nachrichtenagentur BTA.

Die Abgeordneten entschieden, dass bis Ende kommenden Jahres eine „Staatliche Agentur für Menschen mit Behinderungen“ geschaffen werden soll.




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