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Beschränkung auf 35 Wahllokale außerhalb der EU ist ein Problem für Auslandsbulgaren

Foto: EPA/BGNES

Unsere Landsleute im Ausland fordern die bulgarischen Behörden auf, den Wahlkodex an die Bedingungen einer Pandemie anzupassen. „Der Wahlkodex wurde nicht für die Abstimmung während einer Pandemie geschaffen, geschweige denn für ein Votum im Ausland, wo die Lage im jeweiligen Land zu berücksichtigen ist“. Das erklärte Dimitar Iwanow, Koordinator der zeitweiligen Wahlräte der Bulgaren im Ausland. Als eines der Probleme führte Iwanow die vom Wahlgesetz auferlegte Beschränkung an, die Wahllokale für Nicht-EU-Länder auf bis zu 35 zu begrenzen. Das sorgt für Probleme in Ländern mit einer großen bulgarischen Diaspora wie beispielsweise im Vereinigten Königreich, wo traditionell etwa 20.000 bulgarische Bürger von ihrem Stimmrecht Gebrauch machen. Das sind im Durchschnitt 500 bis 600 Personen pro Wahllokal und in London über 1.000 Personen, betonte Dimitar Iwanow.



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