Das Parlament billigte die Novellen zur Straßenverkehrsordnung, die es gestatten, dass vor dem 27. Dezember 2017 verkaufte Kraftfahrzeuge vom Käufer bis Ende 2023 bei der Straßenpolizei abgemeldet werden können, wobei einzig die Vorlage des Kaufvertrages ausreichen werde.
Grund für die Gesetzesänderung ist die gestiegene Zahl der Fälle, bei denen die Käufer das erworbene Fahrzeug nicht auf ihren Namen einschreiben lassen und die Verantwortung möglicher krimineller und anderer Vergehen zu Lasten des Alteigentümers gehen, da er offiziell weiterhin als Inhaber des Fahrzeugs geführt wird.
Die Abmeldung durch den Verkäufer kann nun auch in jenen Fällen geschehen, wenn der Käufer kein bulgarischer Staatsbürger ist und/oder das Fahrzeug im Ausland verkauft wurde, informierte die BNR-Reporterin Dobrina Karambolowa.Die vierte nationale „Biennale der Illustration“ wird heute im Dreieckigen Turm von Serdika eröffnet. Die Biennale steht wie bei ihren früheren Ausgaben unter keinem Thema. „Ziel ist es, den Autoren die Möglichkeit zu geben, ihre besten..
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