Die Zentrale Wahlkommission gab die Regeln zur Zusammenstellung der Wählerlisten für die Parlamentswahlen am 4. April bekannt. Die Listen der wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger sollen von den Bürgermeistern und Gemeindeverwaltung am jeweiligen Wohnort der Wähler angefertigt werden. Bürger, die nicht am Ort ihrer Meldeadresse, sondern an dem ihres festen Wohnsitzes wählen gehen wollen, müssen das bis zum 20. März beantragen. In die Wählerlisten müssen alle Bürger eingetragen werden, die älter als 18 Jahre sind und gegen die kein Wahlverbot in Kraft ist oder eine Haftstrafe absitzen.
Das Beharren auf eine militärische Lösung des Konflikts in der Ukraine ist zum Scheitern verurteilt. Europa sollte die Bemühungen der USA unterstützen, die beste Lösung zu finden. Dies forderte Präsident Rumen Radew auf der Jahreskonferenz des..
Bulgarien hat einen Antrag auf einen außerordentlichen Konvergenzbericht gestellt, da man davon ausgeht, dass das Land die Kriterien für einen Beitritt zur Eurozone erfüllt. Das erklärte Premierminister Rossen Scheljaskow bei der Eröffnung einer..
Eine „Analyse des Zustands und der Ausbildung der Streitkräfte im Jahr 2024“ wird heute auf der Jahreskonferenz von Verteidigungschef Admiral Emil Eftimow vorgestellt. Zur Teilnahme an der Sitzung sind auch Verteidigungsminister Atanas..
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Für heute ist ein dritter Boykott der Lebensmittelketten angekündigt. Die Organisatoren rufen dieses Mal auf, nicht nur die Lebensmittelketten zu..
Am Donnerstag wird die Spannbreite der Tiefsttemperaturen breit sein - von minus 8°C in Orten mit Nebel bis zu etwa 5°C im äußersten Südwesten des..