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Bulgarien kann keinen europäischen Haftbefehl erlassen

Foto: EPA/BGNES

Der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg hat entschieden, dass die bulgarische Staatsanwaltschaft nicht befugt ist, europäischen Haftbefehle zu erlassen. Der Grund dafür ist, dass die bulgarische Gesetzgebung keine gerichtliche Kontrolle des Europäischen Haftbefehls und des Haftbefehls für bis zu 72 Stunden vorsieht. Nach Angaben der europäischen Richter sind in dieser Situation die Verfahrensrechte der gesuchten Person nicht garantiert.
Die Entscheidung bezieht sich auf eine Person, die in unserem Land wegen Diebstahls gesucht und in Großbritannien gefunden wurde, wird jedoch einen Präzedenzfall für die Praxis aller gesuchten Bulgaren in der EU haben, informiert BGNES.



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