Am 16. März 1936 wurde im Amtsblatt ein Gesetzerlass zum Schutz der heimischen Natur veröffentlicht, der den Anfang der bulgarischen Gesetzgebung zur Erhaltung der Natur und Umwelt setzt. In dem von Zar Boris III. unterzeichneten Erlass werden zum ersten Mal die Kategorien zur Einordnung der Schutzgebiete formuliert. In den Schutzgebieten ist es verboten, seltene Pflanzenarten zu beschädigen, sich außerhalb der für Tourismus vorgesehenen Wege zu bewegen, die Natur zu verunreinigen sowie privat zu bauen. Zuwiderhandlungen werden mit einer Geldstrafe belegt.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, das Strafverfahren gegen Bulgarien wegen Nichteinhaltung der Verpflichtungen zur Überarbeitung und Aktualisierung des zweiten Hochwasserrisikomanagementplans und des dritten Bewirtschaftungsplans für..
Der bulgarische Patriarch Daniil wird in London die erste Liturgie zur Einweihung der neuen Kirche der bulgarisch-orthodoxen Gemeinde in der britischen Hauptstadt feiern. Die Kirche „Hl. Iwan Rislki“ ist Teil der bulgarischen Botschaft in London..
Das Ministerium für Tourismus wird eine Karte mit wichtigen, aber schwer zugänglichen touristischen Stätten und Sehenswürdigkeiten erstellen. Das Ziel ist, die Finanzierung notwendiger Reparaturen und Verbesserungen voranzutreiben, um den..
„Ein überraschendes Treffen, das meiner Meinung nach mit allen führenden Politikern der EU und des Vereinigten Königreichs stattfinden sollte.“ Mit..
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Die Städte Sofia, Rotterdam und Cascais konkurrieren um den Titel „Europäische Demokratie-Hauptstadt“ im Jahr 2026. Die Auswahl wird bis zum..