Laut einer Anordnung des Gesundheitsministers Prof. Kostadin Angelow zur schrittweisen Lockerung der Maßnahmen gegen Covid-19 ist ab heute der Besuch von Kinos, Theatern, Museen, Galerien, Bibliotheken und Zirkusvorstellungen wieder erlaubt, doch dürfen sie nur bis zu 30 Prozent ausgelastet sein. Gleiches gilt für Tanz-, kreative und Musikveranstaltungen.
Ab heute sind auch Besuche in Fitnesszentren und Schwimmbädern mit einer maximalen Auslastung von 30 Prozent ihrer Kapazitäten und bei einem physischen Abstand von mindestens 1,5 m zwischen den Besuchern gestattet.
Non-Food-Geschäfte mit einer Netto-Verkaufsfläche von über 300 Quadratmetern dürfen Kunden nur in ihren Außenbereichen bedienen.
Gastronomische Einrichtungen, die über Tische im Freien verfügen, dürfen ab heute mit einer begrenzten Arbeitszeit von 06.00 bis 23.00 Uhr wieder Kunden empfangen.
Mit Schnelligkeit, Genauigkeit und unglaublicher Konzentration hat Kalojan Geschew aus der 8. Klasse der 125. Sekundarschule in Sofia seinen 4. Weltmeistertitel gewonnen. Das Finale der Online-Weltmeisterschaft im Kopfrechnen fand am 13...
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Das Finanzministerium finanziert keine Gehälter von Mitarbeitern in kommunalen und privaten Unternehmen , sondern Tätigkeiten, die im Staatshaushaltsgesetz, im Straßenverkehrsgesetz und in der Verordnung über die Bedingungen und das Verfahren für die..