Laut Gesetz führt die Hauptdirektion „Personenregister und Behördendienstleistungen“ am Ministerium für Regionalentwicklung und Städtebau eine Kontrolle aller Bürger im In- und Ausland durch, die in den Wahlen ihre Stimme abgeben. Überprüft wird, ob sie eventuell in mehr als einer Wählerliste geführt werden, an zwei Orten gewählt haben, die Volljährigkeit besitzen und bulgarische Staatsbürger sind. Ferner werden die Unterschriften verglichen und die Personen ermittelt, die in den Wählerlisten am Wohnort geführt werden, jedoch am ständigen Wohnort gewählt haben.
Zu diesem Zweck müssen die Zentrale und die regionalen Wahlkommissionen bis zum 8. April alle Wählerlisten, Erklärungen, Bescheinigungen und Listen der bei den Wahlen zusätzlich eingetragenen Wähler im In- und Ausland der Hauptdirektion „Personenregister und Behördendienstleistungen“ übergeben.
Am Freitag werden die Tiefsttemperaturen zwischen 4 und 9°C liegen, im Südosten bis 12°C; für Sofia werden sie bei etwa 6°C liegen. Im Verlauf der kommenden 24 Stunden wird es bewölkt bleiben. Fast im ganzen Land werden Regenfälle einsetzen. Tagsüber..
Das Bezirksgericht Warna hat den Bürgermeister der Stadt, Blagomir Kozew, gegen eine Kaution von 200.000 Lewa (etwa 102.258 Euro) auf freien Fuß gesetzt. Anhänger des Bürgermeisters sowie Sympathisanten der Partei „Wir setzen die..
Drei Personen, darunter ein italienischer Staatsbürger, wurden beim gestrigen Großprotest gegen die Annahme des Haushalts vor dem Parlamentsgebäude festgenommen, teilte der Direktor der Stadtpolizei Sofia, Generalkommissar Ljubomir Nikolow, mit...