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Verfahren zur Wahl eines Sonderstaatsanwalts eingestellt

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Der Oberste Justizrat hat das Verfahren zur Wahl eines Sonderstaatsanwalts zur Untersuchung des Generalstaatsanwalts und seiner Stellvertreter eingeleitet und sofort wieder ausgesetzt, teilte unsere Reporterin Silvia Welikowa mit. Der Grund für diese Entscheidung ist, dass das Verfassungsgericht noch nicht entschieden hat, ob der Posten des Sonderstaatsanwalts dem Grundgesetz widerspricht. Die Verfassungsrichter wurden von Präsident Rumen Radew unmittelbar nach Inkrafttreten der von der 44. Volksversammlung verabschiedeten Änderungen des Justizgesetzes und der Strafprozessordnung zu dieser Frage angerufen. Im Laufe des heutigen Tages wird auch eine Stellungnahme zum Verfassungsfall erwartet.



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