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Oberster Justizrat erörtert vorzeitige Absetzung des Generalstaatsanwalts

Foto: BGNES

Erstmals diskutiert das höchste Justizorgan, der Oberste Justizrat, die vorzeitige Suspendierung des Generalstaatsanwalts. Justizminister Janaki Stoilow hat sich vor einer Woche an den Obersten Justizrat gewandt und nach einem Hinweis seines Kollegen Bojko Raschkow die Absetzung von Generalstaatsanwalt Iwan Geschew beantragt. In seiner mehr als 100 Seiten langen Begründung dafür führt Innenminister Bojko Raschkow an, die Staatsanwaltschaft habe das Ansehen der Justiz geschädigt und gegen den Ethikkodex der Magistrate verstoßen. Laut Bojko Raschkow hat der Generalstaatsanwalt unrechtmäßig Informationen preisgegeben, die mit speziellen Aufklärungsmitteln zusammengetragen worden sind, darunter ein Gespräch zwischen dem Präsidenten und dem Befehlshaber der Bulgarischen Luftstreitkräfte. Besondere Aufmerksamkeit wird den Handlungen der Staatsanwaltschaft in der Präsidentschaft nach Ausbruch der Antiregierungsproteste gewidmet. Iwan Geschew bezeichnete den Hinweis als „juristischen Nonsens“ und erklärte, während seiner Amtszeit sei zum ersten Mal Anklage gegen einen amtierenden Minister erhoben worden. Er erwähnte auch „eingefrorene Fonds“ – Vermögenswerte von über 3 Milliarden Lewa. Zwischenzeitlich findet vor dem Gerichtspalast eine Aktion der Bürgerbewegung BOEZ statt, die versprochen hat, mit dem Antrag auf Absetzung des Generalstaatsanwalts über 8.000 Unterschriften vorzulegen.



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