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Ab 20. August treten neue Corona-Maßnahmen in Kraft

| aktualisiert am 20.08.21 um 16:41
Foto: BGNES

Ab dem 20. August sollten alle Verwaltungen ihre Arbeit so organisieren, dass der Arbeitsbeginn zwischen 7.30 und 10.00 Uhr liegt. So lautet eine Anordnung von Gesundheitsminister Stojtscho Kazarow. Sie sieht auch Home-Office für mindestens 50 Prozent der Mitarbeiter vor, wo das möglich ist. Man geht davon aus, dass derart der Personenverkehr in und zwischen den Ortschaften deutlich reduziert und die Einhaltung der Antiepidemiemaßnahmen erleichtert wird. Dort, wo das Personal zu 100 Prozent geimpft ist, braucht die Maßnahme nicht angewendet zu werden.
Die Beschränkungen laut der Anordnung gelten auch für:
- Kongresse, Konferenzen und Schulungen;
- Kultur- und Unterhaltungsevents;
- Sportwettkämpfe mit Publikum;
- Fitness-Hallen, Schwimmbäder und Spa-Zentren;
- Kinderzentren;
- Restaurants und Unterhaltungsstätten.

Die Kapazitätsbegrenzungsmaßnahme bis zu 50 Prozent darf jedoch nicht angewendet werden und die Stätten können mit 100 Prozent Auslastung geöffnet werden, sofern Mitarbeiter und Besucher ein Impfzertifikat, den Nachweis einer überstandenen Covid-19-Infektion oder ein negatives PCR-Testergebnis vorweisen können.



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