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Kindergartenkinder ohne Masken in Kitas

Foto: SIDP

Die Kinder in den Kindergärten werden keine Schutzmasken tragen, wurde in den vom Bildungsministerium herausgegebenen Richtlinien für die Arbeit in den Kindergärten in der epidemiologischen Notfallsituation festgelegt. Die Erzieher und Hilfskräfte sind verpflichtet, in geschlossenen Gemeinschaftsräumen und wenn sie in Ausnahmefällen mit zwei Gruppen arbeiten Schutzmasken zu tragen.
In Schulbussen gilt für Erwachsene Maskenpflicht, für Kinder ist das Urteil der Eltern entscheidend.
Es bleibt die Vorgabe gültig, dass in den dunkelroten Regionen mit einer Erkrankungsrate von mehr als 500 Personen pro 100.000 nur die Kindergärten offenbleiben, deren Personal zu 100 % geimpft ist oder die Krankheit überstanden hat. Es werden nur Kinder aufgenommen, deren Eltern die gleichen Bedingungen erfüllen oder in der ersten Covid-Linie arbeiten.



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