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Der Generalstaatsanwalt steht nicht mehr dem Zeugenschutzbüro vor

Foto: BGNES

Das Zeugenschutzbüro wird unter der Leitung des Justizministeriums stehen. Das haben die Abgeordneten am letzten Arbeitstag der 46. Volksversammlung beschlossen.
Die Übertragung der Befugnisse über das Zeugenschutzbüro von der Staatsanwaltschaft auf das Justizministerium hat für scharfe Bemerkungen im Plenarsaal gesorgt. Generalstaatsanwalt Iwan Geschew kommentierte, die Änderung werde die Risiken für geschützte Zeugen und Richter erhöhen.



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