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Grünes Zertifikat tritt ab 21. Oktober in Kraft

Foto: BGNES

Ab dem 21. Oktober dürfen Restaurants, Kinos, Theater, Konzertsäle, Galerien, Fitnesscenter, Einkaufszentren und Geschäfte über 300 Quadratmeter, Hotels, Schwimm- und Sporthallen sowie Klubs nur beim Vorlegen eines grünen Zertifikats betreten werden, kündigte der amtierende Gesundheitsminister Stojtcho Kazarow an. Das Dokument bescheinigt eine abgeschlossene Impfung, die Genesung von Covid-19, einen negativen PCR-Test von bis zu 72 Stunden oder einen Antigentest von bis zu 48 Stunden. Das grüne Zertifikat wird für Mitarbeiter in Gesundheitseinrichtungen und Pflegeheimen verpflichtend. In öffentlichen Verkehrsmitteln wird es jedoch nicht benötigt.
Bei einer 14-tägigen Morbidität zwischen 500 und 700 pro 100.000 Personen werden sich in den Schulen Präsenz- und Online-Unterricht abwechseln. An Universitäten dürfen die Studenten nur dann den Vorlesungen und praktischen Übungen beiwohnen, wenn sie ein grünes Zertifikat vorlegen. 
Laboratorien werden strengen Kontrollen unterzogen. Sollte die Erstellung falscher Zertifikate festgestellt werden, droht der Entzug der Lizenz, betonte der Minister. Ab 21. Oktober werden die Krankenhausbesuche eingestellt.



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