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Nichtzugelassene Wahlgeräte abgezogen

| aktualisiert am 11.11.21 um 18:19
Foto: BGNES

Die Zentrale Wahlkommission (ZIK) hat die Verwendung zusätzlicher Wahlgeräte, die unabhängig der öffentlichen Aufträge geliefert werden, bei den Wahlen am 14. November verboten; auch dürfen solche Geräte nicht in Form von Ersatzteilen verwendet werden. Das teilte der Sprecher der Kommission Zwetosar Tomow dem BNR gegenüber mit, nachdem klar wurde, dass der Lieferant „Ciela Norma“ weitere 427 Geräte auf Lager habe. Es gebe Unstimmigkeiten in den Erklärungen des Unternehmens, kommentierte Tomow.

„Das Auftauchen zusätzlicher Maschinen ziele darauf ab, die Wahlen zu diskreditieren“, sagte der amtierende Justizminister Iwan Demerdschiew. Die Regierung werde alles tun, um eine faire Abstimmung zu gewährleisten, fügte er hinzu.

Die Zentrale Wahlkommission hat dem Generalstaatsanwalt ein Schreiben mit der Bitte zukommen lassen, zu prüfen, ob bei der Lieferung durch „Ciela Norma“ von Wahlgeräten außerhalb der öffentlichen Aufträge Beweise für eine Straftat vorliegen.




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