Sendung auf Deutsch
Textgröße
Bulgarischer Nationaler Rundfunk © 2024 Alle Rechte vorbehalten

Oberstes Verwaltungsgericht erklärt Sanktionen nach dem Global Magnitsky Act teilweise für nichtig

Foto: BGNES

Teile der bulgarischen Liste von Unternehmen, die nach dem Global Magnitsky Act sanktioniert wurden, sind null und nichtig, entschieden zwei Germien des Obersten Verwaltungsgericht. Der Grund ist, dass es kein bulgarisches Gesetz über Sanktionen gibt, die sich aus dem US-amerikanischen Recht ergeben. Außerdem wird eine Entscheidung einer Behörde aus Drittstaaten in der EU nicht anerkannt.
Die beiden Verwaltungsverfahren wurden aufgrund von Beschwerden von Irena Krastewa, der Mutter des durch den Magnitsky Act sanktionierten Abgeordneten Deljan Peewski, und „Internews 98“ mit Partnern Elena Dinewa, Frau des nach Dubai geflüchteten Geschäftsmanns Wassil Bozhkow, und "Nove Internal" eingereicht.
Im Obersten Verwaltungsgericht wurden insgesamt 62 Klagen von durch das Magnitsky-Gesetz betroffenen Personen eingereicht und Verfahren gebildet.



Последвайте ни и в Google News Showcase, за да научите най-важното от деня!

mehr aus dieser Rubrik…

Dimitar Glawtschew

Geschäftsführende Regierung legt Rechenschaft ab

Die geschäftsführende Regierung hat ihre Hauptaufgabe - die Organisation von fairen und transparenten Wahlen zur Volksversammlung und zum Europäischen Parlament - erfolgreich erfüllt. Alle Aktivitäten wurden transparent und fristgerecht durchgeführt,..

veröffentlicht am 02.07.24 um 12:00
Iwelin MIchajlow

Gründer von Welitschie beklagt sich über Erpressung

Über fünf Abgeordnete der Partei Welitschie bestehen Zweifel, ob sie das Kabinett von GERB-SDS unterstützen, die übrigen seien absolut dagegen. Das erklärte der Mitbegründer der Partei, Iwelin Michajlow. Er sagte auch, dass er über eine Aufnahme verfüge,..

veröffentlicht am 02.07.24 um 11:21
Dimitrina Goranowa

Tourismusbranche fordert Beibehaltung von niedriger Mehrwertsteuer

Bulgarische Reiseveranstalter und Reisebüros hoffen, dass das neue Parlament die Wiedereeinführung  der höheren Mehrwertsteuer (MwSt) von 20 Prozent ab dem 1. Juli für ihre Geschäfte überdenkt. Sie fordern, dass die MwSt für Reisepakete bis Ende 2024 mit..

veröffentlicht am 02.07.24 um 09:10