Das bulgarische Innenministerium leitete eine öffentliche Diskussion über Änderungsvorschläge zum Ausländergesetz ein. Der verlängerte Aufenthalt von Ausländern in Bulgarien beträgt gesetzlich bis zu einem Jahr und kommt nicht dem Recht auf langfristigen Aufenthalt gleich. Es wird vorgeschlagen, den verlängerten Aufenthalt für Handelsvertreter ausländischer Unternehmen einzuschränken, da er eine Form der verdeckten Migration darstelle, die nicht die erwarteten wirtschaftlichen Effekte erziele, aber „Menschen mit einem Risikoprofil die Möglichkeit bietet, in das Land einzureisen“, heißt es in der Begründung des Vorschlags.
Die ferner unterbreiteten Änderungen beschränken die Zahl der ausländischen Handelsvertreter eines Unternehmens auf zwei und sehen eine Anforderung für einen Jahresumsatz des Unternehmens über 250.000 Euro vor.
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