In einer fast 12-stündigen Sitzung lehnte der Oberste Justizrat ab, das Mandat des Generalstaatsanwalts vorzeitig zu beenden. Nur zwei Ratsmitglieder waren „für“ die Absetzung von Iwan Geschew. Alle anderen 16 stimmten dagegen.
Die Debatten über die Anträge der zurückgetretenen Justizministerin Nadeschda Jordanowa und ihres Vorgängers Janaki Stoilow, das Mandat des Generalstaatsanwalts Iwan Geschew vorzeitig zu beenden, liefen in einem scharfen Ton ab.
Noch vor der Sachdiskussion gab der Generalstaatsanwalt bekannt, dass die Gründe für seinen Antrag auf Absetzung politischer Natur seien, um die Staatsanwaltschaft zu kontrollieren. Die Justizministerin ihrerseits konterte, das Beharren auf Einhaltung der Verfassung und der Gesetze sei keine Kontrolle der Staatsanwaltschaft, sondern Rechtsstaatlichkeit.
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