Die Wasser- und Energieregulierungsbehörde (KEWR) hat „Bulgargaz“, „Bulgartransgaz“ und den „Gas Hub Balkan“ aufgefordert, ihr dringend Informationen über die Maßnahmen zu übermitteln, die sie ergriffen haben, um eine mögliche Gasversorgungskrise im Winter zu verhindern.
KEWR hat „Bulgargaz“ außerdem um zusätzliche Informationen über die Umsetzung des bestehenden Gasliefervertrags mit der russischen „Gazprom Export“ gebeten und um Auskunft darüber, ob das Unternehmen Maßnahmen ergriffen hat, um Schadenersatz für die einseitige Einstellung der Lieferungen an unser Land zu fordern. Die Auskunft muss innerhalb einer Woche erfolgen.
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