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Mindestlohn soll an Durchschnittslohn gekoppelt werden

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Die Mehrheit der Abgeordneten im Parlament akzeptierte in erster Lesung, dass der Mindestlohn nicht weniger als 50 Prozent des Bruttodurchschnittsgehalts des Landes für den Zeitraum von zwölf vorangegangenen Monaten betragen dürfe. Derzeit würde das einem Mindestbetrag von 850 Lewa (ca. 425 Euro) bedeuten. Die von der Fraktion „BSP für Bulgarien“ vorgeschlagenen Änderungen des Arbeitsgesetzbuchs fanden die Unterstützung von 175 Volksvertretern; drei Abgeordnete enthielten sich der Stimme. Über die endgültige Entscheidung solle innerhalb von sieben Tagen abgestimmt werden.

Laut den Abgeordneten, die den Gesetzentwurf eingebracht haben, würden die Veränderungen darauf abzielen, die Höhe des Mindestlohns angesichts hoher Inflation, niedriger Einkommen und ständig steigender Lebenshaltungskosten zeitnah den Referenzwerten der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates über die Mindestlöhne in der EU anzugleichen.




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