Der Staat kann in einer kritischen Situation die Leitung der Raffinerie Burgas übernehmen, beschloss das Parlament. Der Wirtschaftsminister wird das Recht haben, auf Vorschlag eines Beirats vorübergehend einen Absatzleiter zu ernennen. Er könne die Leitung übernehmen, wenn EU-Sanktionen oder -Maßnahmen verletzt werden, wenn die nationale Sicherheit, die Versorgung mit kritischen Ressourcen oder der Wettbewerb auf monopolistische Weise bedroht sind.
Lediglich die Partei „Wasraschdane“, die den Beschluss als marktfeindliche Verstaatlichungsmaßnahme der Raffinerie einstufte, stimmte dagegen. „Es gibt keine Verstaatlichung, weil Eigentum nicht weggenommen wird“, konterte Martin Dimitrow von „Demokratisches Bulgarien“ und Befürworter der Gesetzesänderung.
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