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Verfassungsgericht entscheidet über obligatorische Militärausbildung

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Das Verfassungsgericht hat auf Antrag der Regierung ein Verfahren zur Auslegung von Art. 59, Abs. 1 und 2 des Grundgesetzes eröffnet, um die Frage zu klären, ob die Einführung einer Wehrpflichtausbildung für Reservisten nach dem Gesetz über die Reserve der Streitkräfte zulässig ist? Die Regierung fragt, ob ein Sondergesetz die militärische Ausbildung von Reservisten in Friedenszeiten regeln könne, ohne dass das zur Wiederherstellung der Wehrpflicht führt. Die derzeitige Gesetzgebung sieht die Freiwilligkeit bei der Rekrutierung von Reservisten vor. Aufgrund der Realitäten im jetzigen Sicherheitsumfeld ist das Verteidigungsministerium der Ansicht, dass eine obligatorische Ausbildung für Reservisten in Friedenszeiten eingeführt werden sollte.



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