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ZIK billigt Regeln für Videoüberwachung am Wahltag am 2. April

ZIK
Foto: BGNES

Die Regeln für die Videoaufzeichnung und Videoübertragung während der Auszählung der Wahlergebnisse am 2. April wurden von der Zentralen Wahlkommission (ZIK) bereits festgelegt. 

Mit Änderungen des Wahlgesetzes wurde beschlossen, dass während der Auszählung der Stimmen am Wahltag eine Videoüberwachung in Echtzeit und eine Videoaufzeichnung erfolgen. Ausnahmen gelten für mobile Wahllokale, für Wahllokale in medizinischen Einrichtungen, Freiheitsentzugs- und Haftanstalten, in sozialen Einrichtungen sowie in den Wahllokalen im Ausland.

Es ist vorgesehen, dass die Regierung den Echtzeit-Überwachungsprozess technisch von einem anderen Ort als der Website der Zentralen Wahlkommission sicherstellt. Die Videoaufnahme- und Videoübertragungsgeräte dürfen keine weiteren Funktionen haben, z. B. zusätzliche Software. Und die Auflösung der Übertragung muss es ermöglichen, die Nummern der Papier- und der Maschinenstimmzettel sowie die Art der Stimmabgabe zu lesen und zu erkennen.



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