„Wir sind zutiefst beunruhigt über die konsequenten Maßnahmen von Skopje, die Vereinigungs- und Meinungsfreiheit der bulgarischen Gemeinschaft in Nordmazedonien einzuschränken“, sagte der stellvertretende Außenminister und Sprecher des Außenministeriums, Kostadin Kodschabaschew, und betonte: „Skopje hat keine stichhaltigen Argumente vorgebracht, um die Registrierung der bulgarischen Vereinigungen anzufechten“.
Ferner äußerte der bulgarische Vizeaußenminister: „Sie (Behörden in Skopje, Anm. d. Red.) trafen ihre prinzipienlose, einseitige und tendenziöse Entscheidung auf der Grundlage eines historisch und ideologisch verzerrten Zusammenhangs. Die Tatsache, dass die Ansichten der Bulgaren in Nordmazedonien nicht mit der offiziellen ideologischen Doktrin des Staates übereinstimmen, bedeutet nicht, dass sie mit den demokratischen Prinzipien und der Rechtsordnung unvereinbar sind. Die Bewertungen und Qualifikationen in Bezug auf Iwan Michajlow in Nordmazedonien beruhen nicht auf der Unmenge historischer Beweise und zielen darauf ab, das Monopol einer voreingenommenen und revisionistischen Interpretation unserer gemeinsamen Geschichte zu bewahren.“ So die Stellungnahme des stellvertretenden Außenministers und Sprechers des Außenministeriums, Kostadin Kodschabaschew.
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