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Generalstaatsanwalt Iwan Geschew hat nicht die Absicht, zurückzutreten

Iwan Geschew
Foto: BGNES

Generalstaatsanwalt Iwan Geschew erklärte, er werde die Entlassung der Mitglieder des Obersten Justizrates beantragen, die seiner Meinung nach versucht hätten, einen Staatsstreich im Justizwesen zu inszenieren. 

Auf einer Pressekonferenz vor den Medien wies Geschew darauf hin, dass er die ihm vorliegenden Informationen in einer geschlossenen Sitzung des Obersten Justizrates vorlegen werde, um „das Ansehen der Justiz zu wahren“. Zuvor hatte Geschew heute im Rahmen der Ermittlungen zu einem von Borislaw Sarafow gegen ihn eingereichten Hinweis gegenüber einem leitenden Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Erklärungen abgegeben. 

Geschew bezeichnete die Hinweise gegen ihn als Angriff auf den Staat und dessen normales Funktionieren und wies darauf hin, dass die Allmacht des Generalstaatsanwalts ein Mythos sei, genau wie die Behauptungen, dass die bulgarische Staatsanwaltschaft jemanden schütze und verteidige. 

Geschew fügte hinzu, er sei nach dem Attentat einer Medienattacke ausgesetzt und in Bedrängnis gebracht worden, erklären zu müssen, warum er nicht getötet wurde. 

Er betonte, er könnte seine Amtspflichten nicht verletzt haben, da er sich in den Tagen nach dem Anschlag auf Geschäftsreise befand und die Aufgaben des Generalstaatsanwalts von seinem Stellvertreter Borislaw Sarafow wahrgenommen wurden. Geschew wies auch darauf hin, dass er nie die Absicht gehabt habe, zurückzutreten und das Vorgehen gegen ihn einen Angriff auf die bulgarische Justiz darstelle.



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