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Oberster Gerichtsrat stimmt für Suspendierung von Iwan Geschew

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Der Oberste Gerichtsrat hat für die vorzeitige Suspendierung des Generalstaatsanwalts Iwan Geschew gestimmt. Der entsprechende Vorschlag kam von vier Mitgliedern des Staatsanwaltskollegiums aufgrund von Aussagen, die dem Ansehen der Judikative schaden. Die Abstimmung fand in Abwesenheit des Generalstaatsanwalts statt.
Iwan Geshew trat Anfang 2020 sein Amt als Chefankläger Bulgariens an. Seine Ernennung löste eine Welle der Unzufriedenheit und Proteste unter Bulgaren im In- und Ausland aus, die die Beendigung des siebenjährigen Mandats forderten. Ende Mai kündigte Maria Gabriel, derzeitige stellvertretende Premierministerin und Außenministerin, bei ihrer Vorstellung als Kandidatin für das Amt des Premierministers mit dem Mandat der ersten politischen Kraft im Parlament an, dass die Absetzung von Iwan Geschew eine der Prioritätäten der Koalitionsregierung sein werde.
Nach dem heutigen Beschluss des Obersten Gerichtsrates muss Präsident Rumen Radew per Dekret die Amtsenthebung von Iwan Geschew bestätigen.



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