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Richter fordern Eröffnung von Verfahren zur Wahl eines Chefanklägers

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Das Kollegium der Richter hat dem Plenum des Obersten Justizrates vorgeschlagen, am 22. Juni das Verfahren zur Wahl eines neuen Generalstaatsanwalts zu eröffnen. Dem Vorschlag der Mitglieder des Kollegiums zufolge soll die Anhörung der Kandidaten und die eigentliche Abstimmung am 26. Oktober erfolgen. Die Mitglieder des Kollegiums der Richter haben sich auf das Gesetz über die Justiz berufen, demzufolge innerhalb einer Woche nach Beendigung des Mandats des Generalstaatsanwalts innerhalb einer Woche ein Verfahren zur Wahl eines neuen eröffnet werden müsse.



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