Staatspräsident Rumen Radew unterzeichnete ein Dekret, mit dem er die am 21. Juli 2023 verabschiedeten Änderungen des Justizgesetzes zu einer neuen Diskussion im Parlament zurückgibt.
Konkret handelt es sich um die Texte, die vorsehen, dass anstelle der zufälligen Auswahl eines Richters, der bei Notwendigkeit gegen den Generalstaatsanwalt ermitteln darf, eine Liste von Richtern geschaffen werden soll, die den Wunsch geäußert haben, als Staatsanwälte den Generalstaatsanwalt zu untersuchen.
Außerdem sei eine zusätzliche Frist von sechs Monaten für die Wahl einer neuen Zusammensetzung des Obersten Justizrates festgelegt worden, was laut dem Staatspräsidenten einen Verstoß gegen den Mandatsgrundsatz als Grundregel für das Funktionieren öffentlicher Behörden darstelle.
Laut Radew würden diese Gesetzesänderungen nicht zu dauerhaften und wirksamen Reformen im Justizsystem und zum Kampf gegen die Gesetz- und Straflosigkeit beitragen und stellen einen Rückzug von den Verpflichtungen dar, die die Europäische Kommission in ihrem jüngsten Jahresbericht zur Rechtsstaatlichkeit positiv bewertet habe.
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