Bürger bulgarischer Abstammung aus sieben Ländern (Albanien, Kasachstan, Kosovo, Moldawien, Nordmazedonien, Serbien und der Ukraine) können sich an bulgarischen Universitäten bewerben, unabhängig davon, ob sie die bulgarische Staatsangehörigkeit erworben haben oder eine ständige Aufenthaltsgenehmigung in Bulgarien besitzen.
Das sieht eine von der Regierung verabschiedete Änderung des Erlasses Nr. 103 vor.
Von Bewerbungs- und Studiengebühren werden auch Doktoranden aus besagten Ländern befreit.
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