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Ab 2026 kaufen Haushaltskunden Strom auf dem freien Markt

Foto: BGNES

Ab dem 1. Januar 2026 werden die privaten Haushalte ihren Strom auf dem freien Markt kaufen. Das hat die Volksversammlung mit Änderungen des Energiegesetzes beschlossen.

Demnach wird die Nationale Elektrizitätsgesellschaft (NEK) ab dem 1. Juli nächsten Jahres ihre Tätigkeit als öffentlicher Versorger für Haushalte einstellen und die Wasser- und Energieregulierungsbehörde (KEWR) wird keine monatlichen Stromquoten für den regulierten Markt mehr festlegen.

Die Stromversorgungsunternehmen werden die Haushalte beliefern, aber wenn die von ihnen bezogene Energie den vom Ministerrat festgelegten Schwellenwert überschreitet, erhalten sie eine Entschädigung aus dem Fonds für die Sicherheit des Elektrizitätssystems.

Die regulierten Preise gelten bis zum 1. Januar 2026, danach werden die Haushalte ihren Strom über Händler auf dem freien Markt beziehen.



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