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Verfassungsänderungen konnten keine Mehrheit erlangen

Foto: BTA

Die Verfassungsänderungen konnten in erster Lesung nicht angenommen werdenn, da von den erforderlichen 180 Stimmen nur 161 abgegeben wurden. In spätestens zwei Monaten könne erneut darüber abgestimmt werden, stellte Parlamentspräsident Rossen Zheljaskow klar. 
Die Änderungsvorschläge wurden von GERB-SDS, PP-DB und DPS eingereicht. Sie sehen eine Strukturreform des Obersten Justizrats vor, eine neue Wahlordnung für den geschäftsführenden Ministerpräsidenten. Es wurde vorgeschlagen, dass auch Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft zu Abgeordneten und Ministern gewählt werden können sowie die Änderung des Nationalfeiertags vom 3. März auf den 24. Mai. 
Die vorgeschlagenen Änderungen wurden von der oppositionellen BSP, ITN und der Partei Wasrazhdane scharf kritisiert. 



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