Die Verbraucherschutzkommission sucht nach einer dauerhaften Lösung der Preisindexierung bei Mobilfunkdiensten.
In einem Interview für das das Bulgarische Nationale Fernsehen BNT wies der Vorsitzende der Verbraucherschutzkommission, Stoil Alipiew, darauf hin, dass es sowohl rechtliche Argumente zum Schutz der Verbraucher als auch solche zugunsten der Anbieter gäbe.
Alipiews Worten zufolge wurde die Indexierungsklausel im Voraus festgelegt, der Verbraucher wurde informiert und hat zugestimmt. Andererseits stehe die Höhe der Strafe für einen Händler in keinem Verhältnis zum kollektiven Schaden, den er verursache.
Der Vorsitzende der Verbraucherschutzkommission wies darauf hin, dass eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Lewa (25.000 Euro) angesichts eines Umsatzes von Hunderten von Millionen oder Milliarden keine abschreckende Wirkung habe.
Die Verbraucherschutzkommission wolle "absehbar schnell" entscheiden, wie sie auf die Forderungen der drei großen Mobilfunkbetreiber nach Preiserhöhungen reagieren werde, wurde nach einem Gespräch mit Vertretern von Institutionen und Verbraucherorganisationen deutlich. Es soll ein Bericht auf der Grundlage der rechtlichen Argumente erstellt werden, sagte der Kommissionsvorsitzende Stoil Alipiew. Er erinnerte daran, dass sich die Situation mit den Erhöhung der Preise von allen drei Mobilfunkanbietern gleichzeitig sich nun schon zum dritten Mal wiederhole, was zu Spannungen führt.
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