Präsident Rumen Radew hat heute erneut beim Verfassungsgericht beantragt, die von der 49. Volksversammlung beschlossenen Verfassungsänderungen für verfassungswidrig zu erklären.
Die Einwände des Staatsoberhauptes richten sich gegen die Abschaffung des Verbots der doppelten Staatsbürgerschaft von Abgeordneten und die Einführung des Prinzips der Kontinuität des Abgeordneten- und des Parlamentsmandats, das mit anderen bestehenden Bestimmungen nicht vereinbar ist und dazu führt, dass Kandidaten für Abgeordnetenmandate gleichzeitig Abgeordnete sein können.
Präsident Radew beanstandet auch die Bestimmungen über die Bildung einer geschäftsführenden Regierung. Gemäß der letzten Verfassungsänderungen kann der Staatschef nur wenige Personen für das Amt des geschäftsführenden Premierministers in Erwägung ziehen.
Zur Wahl stehen ihm dabei lediglich der Parlamentspräsident, der Gouverneur oder der Untergouverneur der Bulgarischen Nationalbank, der Präsident des Rechnungshofs oder sein Stellvertreter sowie der/die Bürgerbeauftragte des Landes oder sein/ihr Stellvertreter.
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Das Verfassungsgericht hat ein Verfahren über den Antrag von Präsident Rumen Radew eingeleitet, die von der 49. Volksversammlung vorgenommenen Änderungen des Grundgesetzes für verfassungswidrig zu erklären. Die Einwände des..