Das Verfassungsgericht hat ein Verfahren über den Antrag von Präsident Rumen Radew eingeleitet, die von der 49. Volksversammlung vorgenommenen Änderungen des Grundgesetzes für verfassungswidrig zu erklären.
Die Einwände des Staatsoberhauptes richten sich gegen die Abschaffung des Verbots der doppelten Staatsbürgerschaft von Abgeordneten und die Einführung des Prinzips der Kontinuität des Abgeordneten- und des Parlamentsmandats, das mit anderen bestehenden Bestimmungen nicht vereinbar ist und dazu führt, dass Kandidaten für Abgeordnetenmandate gleichzeitig Abgeordnete sein können.
Mit den angegriffenen Änderungen der Verfassung werden die Mechanismen der politischen Rechenschaftspflicht bei der Bildung und dem Funktionieren der Staatsorgane abgeschafft, so der Präsident in seiner Begründung.
Das Verfassungsgericht wird zum zweiten Mal über die aufgeworfenen Fragen entscheiden, nachdem es im Sommer keine Mehrheit für eine Entscheidung gefunden hat.
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